KIG (= kieferorthopädische Indikationsgruppen) ist ein befundbezogenes kieferorthopädisches Indikationssystem mit Einstufung des entsprechenden Behandlungsbedarfs. Die Vorgehensweise sieht folgendermaßen aus: der Kieferorthopäde stellt anhand der diagnostischen Unterlagen (Röntgenbilder, Abdrücke, Fotos) den Grad der Einstufung im System fest. Dabei werden die vorhandenen Anomalien in dem entsprechenden Maß geprüft. Daraufhin kann erst der Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse festgestellt werden.
Die Einstufung kann erst im Stadium des späten Wechselgebisses erfolgen. Ausgenommen davon sind auf 1,5 Jahre zeitlich begrenzte Frühbehandlungen, die ab dem vierten Lebensjahr begonnen werden können.
Ausschließlich Befunde der KIG 3 bis 5 werden nach diesen Bestimmungen von den Krankenkassen übernommen. Bei Befunden der KIG 1 und 2 trägt die Kasse die Kosten nicht. Es handelt sich hierbei um eine Entscheidung nach Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit seitens der Krankenkasse. Aber es sagt nichts über die medizinische Notwendigkeit aus. Zahlreiche Patienten mit Fehlstellungen der KIG 1 und 2 weisen ernst zu nehmende, gesundheitliche Risiken auf und sind daher aus medizinischer Sicht behandlungsbedürftig. In solchen Fällen müssen die Eltern des Patienten entscheiden, ob eine Korrektur der Anomalie gewünscht ist. Häufig ist dies eine Entscheidung, bei der nicht nur ästhetische Gründe ausschlaggebend sind, sondern auch die Vorbeugung vor späteren Folgeerkrankungen eine wichtige Rolle spielt.