Gut zu wissen
Unsere Patientinnen und Patienten sowie ihre Eltern haben viele Fragen und sind vielleicht verunsichert, ob eine Behandlung dringend erforderlich ist oder nicht. Wir beantworten hier einige Fragen, die uns bereits häufig gestellt wurden. Vielleicht ist Ihre Frage dabei – falls nicht, freuen wir uns auf Ihren Kontakt.
In der Regel liegt der Beginn einer kieferorthopädischen Hauptbehandlung zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr. Sollten bei Kindern Lutschgewohnheiten oder eine permanente Mundatmung vorliegen, kann bereits im Alter von 5 bis 10 Jahren eine Frühbehandlung mit Maßnahmen der kieferorthopädischen Prophylaxe ergriffen werden. Gleiches gilt, falls Fehlstellungen wie Progenie oder ein Kreuzbiss vorliegen. Wir freuen uns, wenn Sie einen Termin in unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie vereinbaren – die meisten unserer Patientinnen und Patienten kommen auf Empfehlung Ihrer bisher behandelnden Zahnärzte und Zahnärztinnen zu uns.
Das Besondere einer Fachzahnarztausbildung zum Kieferorthopäden ist prinzipiell, dass sie die fundierteste Weiterbildungsmöglichkeit im Fach Kieferorthopädie ist. Sie kann in Deutschland nicht nebenberuflich, sondern nur hauptberuflich über mindestens drei Jahre erfolgen. Abgeschlossen wird die intensive Weiterbildung mit der Facharztprüfung, in der sich die angehenden Kieferorthopäden vor einer Fachkommission einer Universität den Fragen der Prüfenden stellen. Dr. René Müller ist seit 2003 Fachzahnarzt für Kieferorthopädie.
Der Master of Science Kieferorthopädie kann nebenberuflich erworben werden und setzt keine hauptberufliche und in Vollzeit ausgeübte kieferorthopädische Tätigkeit voraus.
Die Frühbehandlung kann in der Zeit vom 5.–10. Lebensjahr stattfinden. Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen die Frühbehandlung im Rahmen des kieferorthopädischen Indikationsgruppen–Systems – kurz: KIG.
Die Behandlungsdauer ist in der Frühbehandlung immer auf 1,5 Jahre begrenzt. Behandelt werden Befunde wie Kieferfehlstellungen, z. B. Progenie oder Kreuzbiss. In der Therapie werden herausnehmbare oder festsitzende Geräte eingesetzt, die je nach individuellem Befund variieren können.
Die Hauptbehandlung findet in der Zeit zwischen dem 10. und 12. Lebensjahr statt. Auch hier bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen die Therapie im Rahmen des kieferorthopädischen Indikationsgruppen-Systems – kurz: KIG. Die Behandlungsdauer ist auf maximal vier Jahre begrenzt, wobei der Zeitraum nicht ausgeschöpft werden muss, falls es schneller zum gewünschten Ergebnis kommt. Meist wird in der Hauptbehandlung eine festsitzende Zahnspange benötigt, es können je nach Befund auch herausnehmbare Therapiegeräte eingesetzt werden. Hierfür liegen Befunde über eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vor: z. B. Engstände, Platzmangel im Kiefer oder ein Tiefbiss.
Ihre Krankenkasse beteiligt sich an einer kieferorthopädischen Behandlung, wenn bestimmte Befunde vorliegen, sodass eine Behandlung angezeigt ist. Dies geschieht anhand des sogenannten kieferorthopädischen Indikationsgruppen-Systems – kurz: KIG-Systems. Dr. René Müller entscheidet als Kieferorthopäde anhand der erstellten diagnostischen Unterlagen (Röntgenbilder, Fotos und Modelle), ob der Befund in eine der dort vorhandenen Gruppen eingeordnet werden kann. Wenn dies der Fall ist, plant Kieferorthopäde Dr. Müller die Behandlung mit den entsprechenden Therapiemöglichkeiten und schickt einen möglichen Behandlungsplan zur Krankenkasse, die diesen im besten Fall bewilligt.
Wenn die Krankenkasse den vorgeschlagenen Therapieplan genehmigt hat, kann die kieferorthopädische Behandlung in unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie starten. Dabei fällt ein sogenannter Eigenanteil in Höhe von 20 Prozent der geplanten Gesamtkosten an. Beispiel: Der Eigenanteil bei einer Hauptbehandlung liegt bei ca. 600 bis 700 Euro. Diesen Eigenanteil zahlen die Patientinnen und Patienten bis zum Behandlungsabschluss in zum Teil mehreren Eigenanteilsrechnungen. Zwar wird der Eigenanteil nach erfolgreichem Behandlungsende durch die Krankenkasse zurückerstattet, zunächst ist er jedoch in Vorleistung zu zahlen.
Die Krankenkasse und Patientinnen und Patienten bzw. deren Eltern erhalten von uns den schriftlichen Bescheid, dass die kieferorthopädische Behandlung erfolgreich beendet wurde. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Eigenanteilsrechnungen bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten die in Vorleistung erbrachte Summe zurückerstattet.
Sogenannte Mehrkosten entstehen, wenn von Patientinnen und Patienten gewünschte Leistungen über die reine Kassenleistung hinausgehen. Je nach gewünschter Therapiemöglichkeit können so weitere Zusatzkosten entstehen.
Wird die kieferorthopädische Behandlung privat mit unserer Praxis vereinbart, sind alle entstandenen Kosten von den Patientinnen und Patienten selbst zu tragen.
Die Dauer einer kieferorthopädischen Behandlung variiert ebenso wie die individuelle Zahnstellung bei unseren Patientinnen und Patienten. Es kommt z. B. darauf an, ob in der kieferorthopädischen Therapie mit einer festsitzenden oder einer herausnehmbaren Zahnspange gearbeitet wird und wie ausgeprägt die zu behandelnde Zahnfehlstellung ist.
Jede kieferorthopädische Behandlung lässt sich in eine aktive Behandlung und eine Retentionsphase unterteilen. Nach vielen kieferorthopädischen Behandlungen muss die Zahnstellung je nach Wahrscheinlichkeit des Wiederauftretens der Fehlstellung (Rezidivneigung), unterschiedlich lange stabilisiert werden. Diese Stabilisierungszeit dauert in der Regel zwischen einem und eineinhalb Jahren.
In unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie arbeiten wir in der Retentionsphase mit verschiedenen Verfahren:
- Retentionsplatten (herausnehmbare Geräte):
Auf den ersten Blick sehen Retentionsplatten aus wie herausnehmbare Zahnspangen, wirken jedoch nur stabilisierend auf die Zähne ein, damit diese an ihrer durch die kieferorthopädische Behandlung erreichten Position bleiben.
Neben diesen Stabilisierungsplatten gibt es auch Stabilisierungsschienen. Sie kommen vor allem im Oberkiefer zum Einsatz und sind eine Alternative zum Retainer.
Egal ob Retentionsplatte oder Stabilisierungsschiene – die regelmäßige Kontrolle von Sitz und Passgenauigkeit ist wichtig, damit es nicht zu einer Rückentwicklung des erreichten Behandlungsziels kommt.
- Festsitzende Retainer:
Festsitzende Retainer verhindern ein erneutes Verschieben der Zähne langfristig. In unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie empfehlen wir einen individuellen, festsitzenden Retainer, der mittels Klebetechnik von hinten an den Zahnflächen der Schneide- und Eckzähne im Unterkiefer und Oberkiefer befestigt wird.
Modernste Retainer bestehen aus einem einzelnen digital gefertigten, hochelastischen Draht. Sie sind präzise gearbeitet und wenig bruchgefährdet. Retainer „Memotain“ im Einsatz
Jede kieferorthopädische Behandlung (KFO) ist erst nach der Retentionsphase abgeschlossen. Am Ende der Behandlung werden diagnostische Unterlagen zur finalen Dokumentation erstellt. Patientinnen und Patienten in unserer Fachpraxis für Kieferorthopädie werden von uns in einem persönlichen Gespräch sowie schriftlich über das Behandlungsende informiert – bei Kindern und Jugendlichen ebenfalls die Eltern. Zudem setzen wir die Krankenkasse über die abgeschlossene KFO-Behandlung in Kenntnis.